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Kontakt

OBERMAYR
EUROPA-SCHULE
Zentrale
Hohenstaufenstr. 7
65189 Wiesbaden

Tel. 0611 3601539–0
Fax 0611 3601539–99
zentrale@obermayr.com


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    Stipendium

    Finanzielle Stipendien für Schülerinnen und Schüler

    Die Europa-Schule Dr. Obermayr e.V. sowie alle angeschlossenen Schulen im Schulverbund* vergeben 15% ihrer Schulplätze vergünstigt an Schülerinnen und Schüler, deren Eltern aufgrund einer geringeren Einkommenssituation das reguläre Schulentgelt regelmäßig nicht aufbringen können. Das Jahresschulentgelt bei in allen Schulstufen bei Bewilligung des Stipendiums beträgt 720 € pro Schuljahr; das in Raten zu zahlende Schulentgelt beträgt 
60 € pro Monat. Das ermäßigte Schulentgelt bezieht sich auf die unmittelbaren Beschulungsleistungen, nicht auf die Mittagstischverpflegung.

    Die Mittagstischverpflegung kostet 60 € pro Monat. Der Mittagstisch ist über einen Antrag beim Amt für Soziale Arbeit förderungsfähig. Die Erteilung des Bescheids bezüglich der Kostenübernahme bzw. Erstattung erfolgt beim Sozialamt der Wohnsitzgemeinde. Die Lernmittel werden über die Lernmittelfreiheit des Landes Hessen abgedeckt. Das einmalige Einschreibeentgelt reduziert sich bei Bewilligung des Stipendiums von 260 € auf 60 €.

    Mit diesem Vorgehen wollen wir erreichen, dass allen Schülerinnen und Schülern der Schulbesuch unserer Schule unabhängig der individuellen Einkommenssituation der Eltern leichter möglich gemacht werden kann.

    Voraussetzungen für die Bewilligung eines Stipendiums:
    • Antrag auf Bewilligung eines Stipendiums (Formular)
      Dem Antrag ist beizufügen:
      Einkommensteuererklärung des Kalendervorjahres des/der Erziehungsberechtigten, aus der das verfügbare Einkommen hervorgeht.
    • Ein Motivationsschreiben des Schülers/der Schülerin, aus der die Gründe hervorgehen, warum er bzw. sie die Schule besuchen will.
    • Eine Beschreibung der Eltern zur besonderen Einkommenssituation für den Fall, dass die Einkommensteuererklärung die Voraussetzungen nicht aussagekräftig abbildet (z.B. besondere Umstände (Verschuldung, Arbeitslosigkeit, besondere finanzielle Verpflichtungen).

    Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, bei denen das monatliche verfügbare Einkommen einen Betrag von 2.200 € netto unterschreitet. Bei Ehepaaren erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der gemeinsamen Veranlagung.

    Die Dauer der Bewilligung beträgt zwei Jahre und wird anschließend – bei Fortbestand des Vorliegens der Voraussetzungen - um jeweils weitere zwei Jahre verlängert.

    Der Antrag ist an die jeweilige Schulleitung mit dem Vermerk „Vertraulich“ zu richten.

    Ihre Anfrage wird vertraulich bearbeitet. Die Anforderungen der DSG-VO finden Beachtung.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: E-Mail: obermayr@obermayr.com; 
Dr. Gerhard Obermayr, Europa-Schule Dr. Obermayr e.V., Vorstand, Hohenstaufenstraße 7, 65189 Wiesbaden. 

    Hier ist das Antragformular!

    Aktuelles

    Krippe & Kindergarten
    Europa-Schule

    Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der geplanten Laufveranstaltungen 2024. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und der Anmeldung finden Sie in Kürze hier. Bitte merken Sie sich die Termine vor – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

    Below you will find an overview of the running events planned for 2024. Further information on the events and registration will be available here shortly. Please make a note of the dates - we look forward to your participation.

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    Tage der offenen Tür
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