Stipendium
Finanzielle Stipendien für Schülerinnen und Schüler
Die Europa-Schule Dr. Obermayr e.V. sowie alle angeschlossenen Schulen im Schulverbund* vergeben 15% ihrer Schulplätze vergünstigt an Schülerinnen und Schüler, deren Eltern aufgrund einer geringeren Einkommenssituation das reguläre Schulentgelt regelmäßig nicht aufbringen können. Das Jahresschulentgelt bei in allen Schulstufen bei Bewilligung des Stipendiums beträgt 720 € pro Schuljahr; das in Raten zu zahlende Schulentgelt beträgt 60 € pro Monat. Das ermäßigte Schulentgelt bezieht sich auf die unmittelbaren Beschulungsleistungen, nicht auf die Mittagstischverpflegung.
Die Mittagstischverpflegung kostet 60 € pro Monat. Der Mittagstisch ist über einen Antrag beim Amt für Soziale Arbeit förderungsfähig. Die Erteilung des Bescheids bezüglich der Kostenübernahme bzw. Erstattung erfolgt beim Sozialamt der Wohnsitzgemeinde. Die Lernmittel werden über die Lernmittelfreiheit des Landes Hessen abgedeckt. Das einmalige Einschreibeentgelt reduziert sich bei Bewilligung des Stipendiums von 260 € auf 60 €.
Mit diesem Vorgehen wollen wir erreichen, dass allen Schülerinnen und Schülern der Schulbesuch unserer Schule unabhängig der individuellen Einkommenssituation der Eltern leichter möglich gemacht werden kann.
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Stipendiums:
- Antrag auf Bewilligung eines Stipendiums (Formular)
Dem Antrag ist beizufügen:
Einkommensteuererklärung des Kalendervorjahres des/der Erziehungsberechtigten, aus der das verfügbare Einkommen hervorgeht. - Ein Motivationsschreiben des Schülers/der Schülerin, aus der die Gründe hervorgehen, warum er bzw. sie die Schule besuchen will.
- Eine Beschreibung der Eltern zur besonderen Einkommenssituation für den Fall, dass die Einkommensteuererklärung die Voraussetzungen nicht aussagekräftig abbildet (z.B. besondere Umstände (Verschuldung, Arbeitslosigkeit, besondere finanzielle Verpflichtungen).
Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, bei denen das monatliche verfügbare Einkommen einen Betrag von 2.200 € netto unterschreitet. Bei Ehepaaren erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der gemeinsamen Veranlagung.
Die Dauer der Bewilligung beträgt zwei Jahre und wird anschließend – bei Fortbestand des Vorliegens der Voraussetzungen - um jeweils weitere zwei Jahre verlängert.
Der Antrag ist an die jeweilige Schulleitung mit dem Vermerk „Vertraulich“ zu richten.
Ihre Anfrage wird vertraulich bearbeitet. Die Anforderungen der DSG-VO finden Beachtung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: E-Mail: obermayr@obermayr.com; Dr. Gerhard Obermayr, Europa-Schule Dr. Obermayr e.V., Vorstand, Hohenstaufenstraße 7, 65189 Wiesbaden.